Hier lesen Sie einen Auszug des Schreibens von Frau Dr. Eisenmann:

„Notfallbetreuung für Kinder von Beschäftigten in kritischen Infrastrukturen

Teil des heutigen Kabinettsbeschlusses ist auch, Ausnahmen zur Notfallbetreuung jüngerer Kinder und von Kindern von Beschäftigten in kritischen Infrastrukturen (etwa Polizei, Feuerwehr, medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten, Lebensmittelproduktion und -einzelhandel, Müllabfuhr sowie Energie- und Wasserversorgung) sicherzustellen. Dies gilt, wenn beide Elternteile in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind. „Unser Ziel muss sein, die öffentliche Daseinsvorsorge aufrechtzuerhalten. Hier stehen jetzt notwendige Gespräche mit den Kommunalen Landesverbänden an. Ich rufe alle Beteiligten dazu auf, in dieser Notsituation konstruktiv mitzuarbeiten“, betont Ministerin …“

Sollten beide Erziehungsberechtigte in einem Bereich arbeiten, der kritische Infrastrukturen unterstützt und Ihr Kind die fünfte oder sechste Klasse besuchen und Sie Betreuungsbedarf haben, benötigen wir in schriftlicher Form eine Beschreibung Ihrer Tätigkeit. 

Das benötigte Formular können Sie unter diesem Link downloaden. Geben Sie dieses Ihrem Kind am Montag mit in die Schule.

Wie die Betreuung aussieht wird schnellstmöglich geklärt.